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In meiner Schule muss sich folgendes ändern...
Geschrieben am 19.01.2038 um 04:14 von Lala:
Hallo ihr süßen.
Ich bin heute das erste mal auf dieser Seite.
Hier gibt es tolle Informationen zur Internet Welt und vielem mehr.
Ich emfehle euch diese Seite sehr.
So Leute ich suche Leute die bock haben die Bühne zu rocken. Ich selber bin Gitarrist (17 Jahre alt)(3 Jahre Banderfahrung) kann aber auch...

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Für Kinder und Jugendliche in Bremen, Bremerhaven und umzu
Jugendfreizeitheim Gröpelingen
4. bis 5. Juni 2012, jeweils 0 Uhr: Netzwerk Elternberatung
Beratung von Eltern und ihren rechtsorientierten Kindern
Termin Planung Jugendhilfeausschuss Bremen (Stadt)
Inhalt
Rauchverbot für alle Jugendlichen
Das Abgabealter von Tabakwaren wird ab 1. September 2007 mit in Kraft treten des Nichtraucherschutz- Gesetzes auf 18 Jahre angehoben. Nach dann geltendem Recht dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren an Kinder und Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Und was passiert mit Jugendlichen unter 18 Jahren, die auf der Straße rauchen?
An den Vorschriften ändert sich nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums bis auf die Heraufsetzung der Altersgrenze auf unter 18-Jährige nichts. Kinder und Jugendliche werden nicht mit einem Bußgeld belegt.
Es kann allerdings ein Bußgeld für diejenigen geben, die an Jugendliche Tabak abgeben oder ihnen das Rauchen gestatten. Diese Vorschriften richten sich vor allem an Veranstalter oder Gewerbetreibende, die bei einem Verstoß mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
Für die Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist, dies ist aus technischen Gründen erforderlich. Sie müssen zum 1. Januar 2009 so ausgestattet sein, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Zigaretten mehr am Automaten erhalten können.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. www.bag-jugendschutz.de,.
Zuletzt bearbeitet am 29.08.2007 um 15:23.








