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In meiner Schule muss sich folgendes ändern...
Geschrieben am 19.01.2038 um 04:14 von Lala:
Hallo ihr süßen.
Ich bin heute das erste mal auf dieser Seite.
Hier gibt es tolle Informationen zur Internet Welt und vielem mehr.
Ich emfehle euch diese Seite sehr.
Ich bin die Sarah, bin 15 Jahre alt und komme aus Köln. Schon sehr lange macht es mir Spaß zu singen, singe auch oft in der Freizeit. Deshalb bin...

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Für Kinder und Jugendliche in Bremen, Bremerhaven und umzu
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13. Juli 2012, 9 bis 16 Uhr: Kinder aus suchtbelasteten Familien
Kinder aus suchtbelasteten Familien sind die größte bekannte Risikogruppe für die Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen.
Termin Planung Jugendhilfeausschuss Bremen (Stadt)
Inhalt
Neuregelung des Gesetzes über Zivildienst (1.10.04)
Das Gesetz stellt Zivildienst und Wehrdienst gleich: Damit verkürzt sich der Zivildienst von zehn auf neun Monate. Außerdem sinkt die Altersgrenze bei Einberufungen von 25 auf 23 Jahre. Mit dem ab 1. Oktober 2004 in Kraft getretenen Zivildienständerungsgesetz wurde die Dauer des Zivildienstes der Dauer des Grundwehrdienstes von neun Monaten gleichgesetzt. Die Verkürzung gilt auf Wunsch auch für Zivildienstleistende, die zurzeit bereits ihren Dienst ableisten. Nach den Planungen der Koalition aus CDU/CSU und FDP, die seit Oktober 2009 die Bundesregierung stellt, sollen Wehr- und Zivildienst im Jahr 2011 noch einmal verkürzt werden. Die Länge soll ab dann 6 Monate betragen.
Die wichtigsten Regelungen sind:
- Die Regelaltersgrenze für Einberufungen sinkt von 25 auf 23 Jahre, Wehr- und Zivildienstpflichtige werden nur noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres einberufen.
- Wehr- und Zivildienstpflichtige, die nach dem Erreichen der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine betriebliche oder eine Beamtenausbildung aufgenommen haben, werden auf Antrag zurückgestellt.
- Wehr- und Zivildienstpflichtige können sich von der Dienstpflicht befreien lassen, wenn mindestens zwei Geschwister ein ziviles oder militärisches Dienstjahr geleistet haben.
- Vom Wehr- oder Zivildienst werden auf Antrag Wehrpflichtige befreit, die verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder das Sorgerecht für mindestens ein Kind haben.
Mit der Angleichung der Dauer von Wehr- und Zivildienst wurde der Empfehlung der von Familienministerin Renate Schmidt eingesetzten Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" entsprochen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Artikel vom 1.10.2004
Nach den Planungen der Koalition aus CDU/CSU und FDP, die seit Oktober 2009 die Bundesregierung stellt, sollen Wehr- und Zivildienst im Jahr 2011 noch einmal verkürzt werden. Die Länge soll ab dann 6 Monate betragen.
Veröffentlicht in: Tags: zivildienst dienst oktober wehrdienst gesetz dauer kraft







