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Geschrieben am 19.01.2038 um 04:14 von Lala:

Hallo ihr süßen.
Ich bin heute das erste mal auf dieser Seite.
Hier gibt es tolle Informationen zur Internet Welt und vielem mehr.
Ich emfehle euch diese Seite sehr.

Band gründen im Raum Kiel

Ich habe mir überlegt, da ich gerne Klavier spiele und singe, es mal mit einer Band zu versuchen. Leider gibt es in meinem Freundeskreis keine...

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Verbotener ? Kampf??

Hitlers Buch ?Mein Kampf? = verboten?
So einfach ist das nicht.
Sollte es denn verboten sein?
Was sagt das Gesetz?

 „Er (der Jude) ist und bleibt ein Parasit, ein Schmarotzer, der wie ein schädlicher Bazillus sich ausbreitet …“ (Aus: Hitler, 1983, S.334)
Diesen, sowie weitere menschenverachtende Sätze verfasste Hitler 1924 während seiner Festungshaft in Landsberg am Lech. Herauskam letztendlich „Mein Kampf“, ein Buch, in dem Hitler –neben Teilen seiner Biografie – sein politisches Programm darstellte. 
Das Buch, welches ursprünglich den Titel „Viereinhalb Jahre (des Kampfes) gegen Lüge, Dummheit und Feigheit“ trug, enthält seine Rassenlehre und Pläne über die Vergrößerung des Deutschen Reiches: „Deutschland wird entweder Weltmacht sein oder überhaupt nicht sein […]“ und außerdem „Die geschichtliche Erfahrung […] zeigt in erschreckender Deutlichkeit, daß bei jeder Blutsvermengung mit niedrigeren Völkern als Ergebnis das Ende des Kulturträgers herauskam.“ (Aus: Hitler, 1938, S.739, S. 313)
 
Bereits vor Hitlers Machtantritt 1933 wurden 287 000 Exemplare verkauft und die Auflage stieg bis 1943 auf 10,24 Millionen. In den Standesämtern gab es „Mein Kampf“ als Hochzeitsgeschenk vom Staat für das frisch vermählte Paar.
 
Doch wie sieht es heute aus? Sind all diese Paare nun im Besitz von illegaler Literatur? Nein!
„Mein Kampf“ zu besitzen ist nicht verboten, obwohl dies von Rechtsextremen häufig behauptet wird! Sie nutzen dieses Gerücht für ihre Zwecke, indem sie dem Rechtsstaat vorwerfen die Meinungsfreiheit einzuschränken!
Die Nutzungsrechte an „Mein Kampf“ sind im Besitz des Bundeslandes Bayern. Hitler war zu Lebzeiten in München gemeldet, weshalb sein zuerst von den Alliierten beschlagnahmtes Vermögen nach Kriegsende vom Freistaat Bayern eingezogen wurde.
Da Bayern gegen die Vervielfältigung des Buches vorgeht, ist es verboten Nachdrucke von „Mein Kampf“ anzufertigen. 
Alte Exemplare werden jedoch nicht aus dem Verkehr gezogen und sind im Antiquariat legal zu erwerben. Außerdem sind kommentierte Fassungen von „Mein Kampf“ für jedermann zugänglich.
 
Die Nutzungsrechte an „Mein Kampf“ enden laut Urheberrechtsgesetz 70 Jahre nach Hitlers Tod, also am 31.12.2015. Was dann mit Hitlers Buch geschieht ist noch offen.
 
Was meint ihr? Soll es verboten werden? Oder soll durch Nachdrucke jeder Zugang zu einer unkommentierten Fassung haben?


Veröffentlicht in:   Tags: rechtsextremismus buch kampf hitler gesetz