Navigation
Folgt uns auf Twitter!
Individuelle Förderung: Ist deine Schule gerecht?
Schreib mal schnell:
Es ist Sommer und ich bin gerade ...
Geschrieben am 06.05.2010 um 08:54 von Jacob:
Hej Leute, :)
is schuelervz schlecht oder gut, was meint ihr?
Eure Meinung zählt xD
Band sucht Untermieter zur Proberaumnutzung im ORWOHaus Berlin
Wir bieten einen Proberaum in der lautesten Platte der Stadt! Gesucht werden zwei Bands, welche bei uns einziehen wollen. Der Raum befindet...

ServiceBureau Jugendinformation
Kalkstraße 6
28195 Bremen
Lena Dittmer
(0421) 33 00 89 - 10
Gaby Benckert
(0421) 33 00 89 - 11
Markus Gerstmann
(0421) 33 00 89 - 15
Sabine Heimann
(0421) 33 00 89 - 19
Powered and hosted by netactive®
Das ServiceBureau ist eine Einrichtung der Jugendbildungsstätte LidiceHaus gGmbH

Hier kannst Du Dich an deinem Profil anmelden, um die Blog-Funktion von Jugendinfo zu nutzen.
Für Kinder und Jugendliche in Bremen, Bremerhaven und umzu
27. August, 17 Uhr bis 29. August 2010, 14:30 Uhr: Erlebnispädagogik in der Bildungsarbeit - Modul I
Grundlagen, Leitlinien und Ziele von Erlebnispädagogik in der Bildungsarbeit. Erster Baustein einer 3 Module umfassenden Fortbildungsreihe.
Termin Planung Jugendhilfeausschuss Bremen (Stadt)
Inhalt
Musik aus dem Netz: Runterladen ohne Reinfall
Schnell und unkompliziert lassen sich Songs aus dem Internet laden. Klingt harmlos, ist es aber nicht zwangsläufig. Wer beim Musik-Download Urheberrechte missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Die Unterhaltungsindustrie versucht auf dem Rechtsweg, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Der Abmahn-Brief vom Anwalt ist kein Einzelfall.
klicksafe und die Verbraucherzentrale NRW informieren über den Umgang mit Musikportalen und Tauschbörsen im Internet.
Nach Musik-Download abgemahnt – was tun?
Nach Angaben der Musikindustrie verursachen illegale Downloads einen hohen finanziellen Schaden.
Verständlich also, dass sich die Plattenfirmen wehren. „Wir beobachten allerdings, dass die Maßnahmen
der Musikindustrie bei Urheberrechtsverstößen nicht selten übers Ziel hinaus schießen und sogar
unberechtigte Forderungen gestellt werden“, erläutert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale
NRW, „dabei hängt die Höhe der Schadenersatzforderungen und der Anwaltskosten davon ab, wie viele
Musikstücke man illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen hat. Und der Gesetzgeber hat die
Anwaltsgebühren für Bagatellverstöße auf 100 Euro begrenzt.“ Auch für den Fall, dass eine Abmahnung
ins Haus flattert, gibt der Flyer „Mu§ik im Netz“ deshalb konkrete Tipps.
Den Flyer findest du auf Klicksafe.de
Jugendinfo.de hat auch einen Papier zum illegalen Download von Musik im Internet geschrieben. Das Papier findest du hier.
Zuletzt bearbeitet am 20.05.2008 um 09:06.
Veröffentlicht in: Tags: internet musik netz urheberrecht umgang verbraucherzentrale klicksafe songs nrw laden
Weiterführende Informationen
Beteilige Dich am Blog für diesen Artikel, indem Du das folgende Feld ausfüllst:








