Das Recht am eigenen Bild

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Das Recht am eigenen Bild gehört zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten. Es schützt Dich davor, dass Bilder von Dir  ohne Deine Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet werden.

In Deutschland ist das durch § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) geregelt. Es gibt ein paar Ausnahmen, z.B. wenn Du nur zufällig im Hintergrund bist oder wenn Du bei einer großen Veranstaltung fotografiert wirst. 

Für Minderjährige gibt es besonderen Schutz beim Recht am eigenen Bild, hier gelten besonders für jüngere Kinder sehr strenge Regeln. In der Regel müssen die Eltern (oder gesetzliche Vertreter) einer Veröffentlichung von Bildern zustimmen.

Das Recht am eigenen Bild muss natürlich auch von Dir beachtet werden, wenn Du andere Menschen fotografierst und erstrecht wenn du die Bilder verbreiten willst. Frage daher am besten immer nach Zustimmung der betreffenden Personen.

Informiere Dich über das Recht am eigenen Bild

Einen sehr kurzen und anschaulichen Einblick in die Thematik bietet das Video Mach das Weg! Dein Recht am eigenen Bild auf ZDF tivi.

Unter welchen Bedingungen Fotos von Personen veröffentlicht werden dürfen, erfährst Du im Artikel Persönlichkeitsrechte bei Fotos auf iRights info.

Das komplette Kunsturhebergesetz findest Du auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz.

 


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