Ferien- und Nebenjobs für Jugendliche
Welche gesetzlichen Regeln gelten, wenn du arbeiten willst, aber noch minderjährig bist?
Mit Freunden ausgehen? Endlich den Rollerführerschein machen? Oder ein neues Smartphone wäre auch mal toll. Die Liste der Gründe, weshalb man unbedingt mehr Geld braucht als man gerade hat, kann lang werden. Und weil du nicht ewig von deinen Eltern oder Oma und Opa abhängig sein möchtest, steht für dich fest: Du brauchst einen Job! So weit, so gut. Aber wo darfst du in deinem Alter eigentlich arbeiten und wie lange? Und gibt es sonst noch Regelungen, die beachtet werden müssen? Auf diese Fragen antwortet das Jugendarbeitsschutzgesetz - die wichtigsten Infos haben wir hier für dich zusammengestellt.
Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, junge Menschen unter 18 Jahren vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen , ganz egal ob sie eine Berufsausbildung absolvieren oder „nur“ in den Ferien jobben. Was für Tätigkeiten du ausüben darfst, hängt vor allem von deinem Alter ab – Kinder unter 13 Jahren dürfen offiziell gar nicht beschäftigt werden, für 13- und 14-jährige gibt es bestimmte „erlaubte“ Jobs und auch wenn du 15 oder älter bist, gelten für dich noch ein paar Einschränkungen.
Im Alter von 12 oder darunter darfst du nicht offiziell von einem Arbeitgeber (in einer Firma) beschäftigt werden. Das heißt aber nicht, dass du dir gar kein Geld dazuverdienen kannst – schließlich gibt es in deiner Nachbarschaft bestimmt Menschen, die bei kleinen Erledigungen oder Arbeiten im Haushalt deine Hilfe gebrauchen können. Wenn deine Eltern einverstanden sind, darfst du zum Beispiel in befreundeten Familien Babysitten, Hunde ausführen oder andere leichte Aufgaben übernehmen.
Mit 13 oder 14 ist schon mehr erlaubt. Natürlich darfst du nur Arbeiten ausführen, die deiner Gesundheit nicht schaden und es dir uneingeschränkt ermöglichen, weiterhin zur Schule zu gehen und die Hausaufgaben zu erledigen, aber davon abgesehen gibt es nicht viele Beschränkungen. Mit dem Einverständnis deiner Eltern kannst du jetzt jeden (Wochen-)Tag im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr bis zu 2 Stunden arbeiten (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben noch eine Stunde länger).
Sobald du 15 bist , werden noch mehr Beschränkungen aufgehoben. Du giltst nach dem Gesetz jetzt als Jugendliche/r und darfst generell an 5 Tagen pro Woche im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden (Ausnahmen gibt es z.B. in Gaststätten, in der Landwirtschaft und in Bäckereien), sofern deine Arbeitszeiten sich nicht mit dem Schulbesuch überschneiden und du mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen deinen „Einsätzen“ hast. Neben der Schule darfst du weiterhin nur maximal 2 oder 3 Stunden am Tag arbeiten, aber in den Ferien kann es dafür richtig losgehen: Jetzt hast du die Möglichkeit, pro Jahr bis zu 4 Wochen lang an 5 Tagen die Woche jeweils 8 Stunden zu arbeiten – sobald du die Vollzeitschulpflicht (sie dauert in Bremen 10 und in Niedersachsen 9 Jahre) erfüllt hast, fällt sogar die 4-Wochen-Begrenzung weg.
Natürlich stehen dir dabei geregelte Pausenzeiten zu: Bei einer Arbeitszeit von 4½ bis 6 Stunden täglich hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind es 60 Minuten. Wie der Name „Pause“ schon sagt, dürfen diese Zeiten nicht dazu genutzt werden, später zur Arbeit zu kommen oder früher zu gehen, sondern müssen zwischendurch zur Erholung da sein.
Links: - Alle wichtigen Infos zum Jugendarbeitsschutz - hier gibt's auch den Gesetzestext im Original!
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