Unterstützung für Careleaver*innen
Gut begleitet in die Selbstständigkeit: Beratung, Hilfe und Anlaufstellen für Careleaver*innen
Dein Auszug aus deiner Wohngruppe steht an? Du ziehst bald bei deiner Pflegefamilie aus? Oder du bist schon ausgezogen? Der Start deines Erwachsenenlebens kann besondere Herausforderungen mit sich bringen. Das kann zum Beispiel die Suche nach einer eigenen Wohnung sein. Auch die Organisation von Geld oder das Treffen eigener Entscheidungen können schwierig sein.
Diese Herausforderungen musst du nicht alleine meistern. Die Rechte von jungen Volljährigen und Careleaver*innen wurden in den vergangenen Jahren deutlich gestärkt.
Wir möchten, dass du weißt, welche Unterstützung dir zusteht und wo du sie bekommen kannst. Hier findest du die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Hilfe für junge Volljährige
Auch wenn du volljährig bist, also 18 Jahre alt, kannst du Unterstützung vom Jugendamt bekommen. Das gilt, wenn du noch nicht vollständig selbstständig leben kannst. Das geht auch, wenn du bisher noch keine Hilfen vom Jugendamt hattest.
Du bekommst Hilfe, wenn:
- du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist (in besonderen Fällen bis 27),
- du Unterstützung beim Erwachsenwerden brauchst,
- oder wenn du zum Beispiel Probleme mit Wohnen, Schule, Ausbildung oder deiner Familie hast.
Beispiele für Hilfen:
- Unterstützung durch Sozialpädagog*innen
- Hilfe beim Einstieg in das Berufsleben
- Begleitung im Alltag
- Wohnen in betreuter Wohngruppe
Du stellst einen Antrag auf Hilfe. Der Antrag kann formlos sein. Das bedeutet: Er kann mündlich, schriftlich oder in einem Gespräch gestellt werden.
Dein Recht auf Nachbetreuung
Wenn deine Hilfe durch das Jugendamt endet, hast du ein gesetzlich gesichertes Recht auf Nachbetreuung. Das gilt zum Beispiel nach einer Zeit in einer Wohngruppe, einer Pflegefamilie oder nach einer ambulanten Betreuung in deiner eigenen Wohnung. Das heißt:
- Du bekommst Beratung und Unterstützung , auch wenn die eigentliche Hilfe vorbei ist.
- Du kannst dich weiter an bekannte Betreuer*innen und Mitarbeiter*innen des Jugendamts wenden, die du kennst.
Die Nachbetreuung kann dir helfen bei:
- Wohnungssuche
- Fragen zu Ausbildung oder Job
- Problemen mit Behörden oder Geld
- Gesundheit und persönlichen Themen
Wichtig: Du bist nicht verpflichtet , die Nachbetreuung zu nutzen – aber das Jugendamt muss sie dir anbieten.
Dein Recht auf einen zweiten Anlauf – die „Coming-Back“-Option
Trotz enger Begleitung von Seiten des Jugendamts vor, während und nach deinem Auszug aus der Einrichtung und dem Ende der Jugendhilfe, kann es sein, dass nicht alles rund läuft. Vielleicht stellst du fest, dass du wieder Unterstützung brauchst. Das ist kein Problem! Du darfst zurückkommen, wenn du noch Schwierigkeiten dabei hast, dein Leben selbstständig zu meistern.
Diese sogenannte „Coming-Back“-Option erlaubt dir:
- Du kannst erneut Hilfe vom Jugendamt beantragen. Das ist auch Monate oder Jahre nach dem Ende deiner Jugendhilfe möglich.
- Die Hilfe wird neu geprüft, wie bei einem Erstantrag.
- Wenn du beim Neustart über 21 Jahre bist, kannst du trotzdem unterstützt werden – in besonderen Fällen sogar bis 27 Jahre.
Wichtig ist nur: Melde dich, wenn du Hilfe brauchst. Es ist nie zu spät.
Wie bekommst du diese Unterstützung?
Das Casemanagement des Jugendamts ist deine erste Anlaufstelle für Unterstützung und Hilfe. Hier bekommst du Beratung zur Hilfe, Nachbetreuung oder „Coming Back“. Die Hilfe kannst du formlos beantragen oder wiederaufnehmen.
Wo bekommst du außerdem Unterstützung? – Ombudsstelle & Beratungsstellen
Abseits der Jugendämter gibt es auch weitere Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven, die dich begleiten, beraten und unterstützen – ganz egal, ob du gerade Hilfe bekommst, sie beendet hast oder wieder anfangen willst. Alle Beratungen sind freiwillig, kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.
BeBeE - Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen
Wenn du einen Konflikt mit dem Jugendamt oder deiner Einrichtung hast, der nicht alleine gelöst werden kann, gibt es die Ombudsstelle in Bremen und Bremerhaven als Beratungsstelle nur für dich. Die Ombudsstelle:
- ist unabhängig vom Jugendamt und hat deine Interessen und Rechte im Blick
- hilft dir bei Konflikten mit Fachkräften, Einrichtungen oder Behörden.
- kann dich beraten, unterstützen und auch bei Gesprächen vermitteln.
Sprechzeiten und Kontaktdaten sind unter folgendem Link abrufbar: BeBeE | Home
Auch das Bundesnetzwerk Ombudschaft klärt dich über deine Rechte auf.
Fachberatung Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur
Die Fachberatung Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur unterstützt dich bei allen Fragen, die für ein eigenständiges Leben wichtig sind: Wie kann ich mich alleine finanzieren? Welches Leistungssystem ist für mich zuständig? Welcher Beruf passt für mich und wie komme ich dahin? Wo brauche ich noch weitere Unterstützung?
Die Fachberatung Jugendhilfe gibt es in Bremen und in Bremerhaven. Sie gehört zum örtlichen Jugendamt. Die Kontaktdaten findest du hier: Mein Leben stresst - Jugendberufsagentur Bremen und Bremerhaven
Careleaver.Bremen – Anlauf- und Beratungsstelle für Careleaver
Wenn du nicht mehr in der Jugendhilfe bist und Beratung brauchst, dann hilft dir die Anlauf- und Beratungsstelle. Egal, bei welchem Träger du betreut wurdest: Die Fachkräfte des SOS-Kinderdorfs Bremen helfen dir weiter z.B. zu folgenden Themen:
- Fragen rund um Schule, Ausbildung und Beruf
- Anträge und Behördenangelegenheiten
- Thema Wohnen und Leben in Bremen
- persönliche Herausforderungen im Alltag
Öffnungszeiten und Kontaktdaten sind unter folgendem Link abrufbar: Careleaver.Bremen
Beratungsstelle „Die Wegweiser“ in Bremerhaven
Auch in Bremerhaven gibt es Unterstützung für Careleaver*innen: „Die Wegweiser“. Gemeinsam mit dir finden sie Lösungen – bei kleinen Fragen oder großen Herausforderungen im Alltag. Du kannst dich jederzeit melden. Hier findest du Infos: bremerhaven.de – Die Wegweiser
Careleaver*innen-Selbstvertretung: Du bist dran!
Careleaver*innen haben das Recht, ihre Interessen selbst zu vertreten. Sie dürfen in Angelegenheiten, die sie betreffen, mitsprechen. Diese Selbstvertretung ist selbstorganisiert. Das heißt, sie soll nach den Ideen und Vorstellung der betroffenen jungen Menschen aufgebaut sein. Du triffst dort andere junge Erwachsene mit ähnlicher Erfahrung. Ihr unterstützt euch gegenseitig und könnt euch für eure Rechte stark machen. Du kannst mitreden und mitgestalten. Weitere Informationen findest du hier: Laut!Stark | jugendinfo.de
Careleaver e. V. – das bundesweite Netzwerk
Im Verein Careleaver e. V. haben sich junge Erwachsene aus ganz Deutschland zusammengeschlossen, die früher in der Jugendhilfe waren.
Sie wollen:
- sich gegenseitig stärken
- politisch mitreden
- und dafür sorgen, dass sich Dinge verbessern
Ein Beispiel: Sie haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Jugendliche in stationären Einrichtungen während ihrer Ausbildung keinen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen – seit 2021 dürfen sie ihr ganzes Gehalt behalten. Infos: careleaver.de
Zusammengefasst:
- Du hast ein Recht auf Nachbetreuung , wenn deine Hilfe endet.
- Du kannst zurückkommen , wenn du später wieder Hilfe brauchst.
- Du kannst neue Hilfe erhalten , auch als junger Erwachsener.
- Es gibt Stellen, die dir helfen – persönlich, vertraulich und kostenlos.
- Du kannst mitreden, mitbestimmen und etwas verändern.
Extra für Jugendliche in der Jugendhilfe und Careleaver*innen
