Was ist der BFD?

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Ebenso wie FSJ/FÖJ ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ein gesetzlich geregelter und geförderter gemeinnütziger Dienst in Deutschland. Neben vielen Gemeinsamkeiten gibt es aber auch ein paar Unterschiede.

Die wesentlichen Unterschiede:

  • Während es für FSJ und FÖJ eine Altersbegrenzung nach oben gibt, gilt dies für den Bundesfreiwilligendienst nicht - den BFD kann man auch nach Vollendung des 27. Lebensjahrs noch antreten, dann sogar in Teilzeit. Während für die jüngeren Freiwilligen ebenso wie beim FSJ/FÖJ 25 Seminartage vorgesehen sind, gilt dies für die älteren Freiwilligen nicht. Hier werden begleitende Seminare nach Bedarf festgelegt.
  • Ein FSJ/FÖJ kann man nur einmal im Leben machen, den BFD dagegen mehrmals. Zwischen den einzelnen Diensten müssen dann aber 5 Jahre liegen.
  • Im Falle des FSJ/FÖJ sind die Träger anerkannte Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene, beim BFD ist der Träger die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Ansonsten ist der BFD dem FSJ/FÖJ recht ähnlich, was zum Beispiel die Arbeitszeiten, die Höhe des Taschengeldes, die Regelung der Urlaubszeiten, den Kindergeldanspruch oder die Sozialversicherung betrifft. Alle Informationen zum Bundesfreiwilligendienst findest du auf deroffiziellen BFD-Webseite des Bundes­amtes für Familie und zivil­gesell­schaft­liche Aufgaben. Hier kannst du auch bundesweit nach Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst recherchieren.

Links: - Einsatzstelle für den BFD suchen